Umgang mit Geld

Der Aufenthalt im St. Leo-Stift kostet natürlich Geld. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen (Kosten für Miete und Heizung, Kosten für das Essen und für die Betreuung, Materialkosten, Kosten für Abwasser, Müllentsorgung, die Unterhaltung der Werkhallen, Maschinen, Personalkosten, Kosten für das Waschhaus, für Umbaumaßnahmen, Renovierungsarbeiten, Einrichtungsgegenstände usw.).

Eine genaue Auflistung und Zusammensetzung der Kosten mit den einzelnen Punkten wird im Wohn- und Betreuungsvertrag festgelegt.

Viele der Kosten werden vom Sozialamt übernommen. Dies ist gesetzlich geregelt und wird von dem zuständigen Sozialamt geprüft. Wir haben keinen Einfluss darauf.

Jeder Bewohner, der Anspruch auf Grundsicherung hat, erhält vom Grundsicherungsträger sog. existenzsichernde Leistungen: „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Kosten der Unterkunft“. Von der  „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (Regelbedarfsstufe 2) muss die Verpflegung im St. Leo-Stift bezahlt werden sowie Bekleidung und Dinge für den persönlichen Bedarf (z.B. Tabak, Süßigkeiten, Bekleidung usw.). Die „Kosten der Unterkunft“ umfassen die Kosten für die Miete, die Heiz- und Nebenkosten.

Rentner müssen ihre Rente oder einen Teil davon für die Deckung der monatlichen Kosten im St. Leo-Stift einsetzen. Die genauen Beträge werden vom Sozialamt berechnet.

Bewohner, die ein eigene Konto haben, können dieses natürlich weiterverwenden. Bewohner, die kein eigenes Girokonto unterhalten können, haben die Möglichkeit, das Geld im St. Leo-Stift verwalten zu lassen. Der Bewohner bekommt dann ein kostenloses „Hauskonto“. Dies ist allerdings nur eine „Notlösung“ für eine Übergangslösung. Unsere Bewohner sollen so eigenständig wie möglich bleiben oder werden und ein eigenes Girokonto ist ein wichtiges Element im Rahmen der Verantwortung und Selbständigkeit.

Das eigene Geld steht jedem Bewohner natürlich frei zur Verfügung. Er kann damit machen, was er möchte. Wenn ein Bewohner ein „Hauskonto“ im St. Leo-Stift führen möchte, ist es in Einzelfällen auch möglich, das Geld in kleinere Beträge zu teilen und diese in regelmäßigen, kleineren Abständen (z.B. wöchentlich) auszuzahlen. So können beispielsweise auch Bewohner etwas Geld ansparen, die ihr Geld nicht selbst einteilen können. Mit dem Angesparten kann dann vielleicht doch noch der ein oder andere Wunsch erfüllt werden (z.B. der Kauf eines Fahrrades oder eines Fernsehgerätes). Diese Möglichkeiten werden im Bedarfsfall mit dem Betreuer oder der Betreuerin, dem Team und dem Bewohner individuell abgesprochen und vereinbart. Aber auch hier gilt: Die Eigenständigkeit ist das Ziel !

Im Rahmen der Geldverwaltung gibt es im Leo-Stift – so wie in den anderen lebenspraktischen Bereichen auch – verschiedene Stufen. Bewohner der Stufe 4 haben z.B. ihr jeweils eigenes Girokonto außerhalb der Einrichtung und regeln ihre gesamte Geldverwaltung eigenständig. Bewohner der Stufe 1 hingegen bekommen ihr Geld – in Absprache mit den zuständigen Betreuern – in kleineren Beträgen zugeteilt.

Ziel ist es bei vielen Bewohnern, die jeweils nächsthöhere Stufe zu erlangen und somit mehr Eigenverantwortung und Selbständigkeit zu übernehmen. So versuchen wir, jedem einzelnen Bewohner und dem damit verbundenen individuellen Hilfebedarf gerecht zu werden.