Dokumente und Formulare

Hier haben wir einige Dokumente zusammengetragen, die Sie möglicherweise brauchen können. Wir haben die Dokumente in verschiedene Bereiche eingeteilt, damit Sie sie schneller finden.

Bereich „Darstellung unserer Einrichtung“:

 
Bereich „Allgemeine Unterlagen“:
 
Bereich „Beantragung von Grundsicherung und Mehrbedarf“:
 
Bereich „Vergütungsvereinbarungen“:
 

Bereich „Informationen und Service“:

 

Alle Dateien können mit dem Adobe Acrobat Reader gelesen und von dort aus auch ausgedruckt werden.

Falls Sie Fragen haben, mailen Sie uns einfach: rohde(at)leo-stift.de oder rufen Sie schnell durch: 05434-9406-306



Ablauf der Aufnahme

Sie haben Interesse an unserer Einrichtung? Und jetzt? Wie macht man es jetzt am besten?

Im Laufe der Zeit hat sich folgendes Vorgehen als sinnvoll erwiesen:

  • Im Grunde sind zunächst 2 Dinge sehr wichtig: Einerseits müssen Sie natürlich unsere Einrichtung besichtigen und kennenlernen und selbstverständlich Informationen haben, wie „es bei uns so läuft“. Anderseits muss das sog. Kostenanerkenntnisverfahren eingeleitet werden, denn der Aufenthalt bei uns kostet ja Geld, das in der Regel vom Sozialamt kommt.
  • Wir vereinbaren also am besten einen „Besichtigungstermin“, an dem Sie zu uns kommen, sich alles ansehen und Fragen stellen können. Gerne können Sie einen Freund oder Ihren Betreuer oder jemanden aus der Familie mitbringen. In dem gemeinsamen Gespräch können wir dann alle möglichen Fragen klären, Planungen besprechen und Ängste oder Bedenken bereden, wenn Sie sich unsicher fühlen. Wir können zusammen
    die Einrichtung, die Werkstätten, die Wohngruppen usw. besichtigen und alles in Ruhe auf uns wirken lassen.
  • Ebenso ist es wichtig, dass von Beginn an der zuständige Kostenträger (also der Träger der Eingliederungshilfe) mit „im Boot sitzt“ und das gesamte Aufnahmeverfahren begleitet. Die Träger der Eingliederungshilfe sind in der Regel immer die Sozialämter. Zumeist sind die Sozialämter in verschiedene Bereiche aufgeteilt: Ein Bereich ist dann zuständig für die „Grundsicherung“ und die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und ein anderer Bereich ist zuständig für die „Eingliederungshilfe“. Beide Bereiche helfen Ihnen oder vermitteln Sie an den jeweils anderen.
  • Wenn unserer Einrichtung interessant für Sie, Ihren Betreuten, Familienangehörigen, Freund oder Klienten ist, muss zügig ein Antrag auf Eingliederungshilfe (SGB IX) beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt werden. Das ist in der Regel immer das Sozialamt des Landkreises, in dem Sie wohnen: Wohnen Sie z.B. in Molbergen, ist der Landkreis Cloppenburg zuständig. Wohnen Sie z.B. in Meppen, ist der Landkreis Emsland zuständig und wohnen Sie in Moormerland, ist der Landkreis Leer zuständig. Das sind natürlich nur einige Beispiele und es gibt auch Ausnahmeregelungen, aber so ähnlich sind die Zuständigkeiten in der Regel.
  • Zusätzlich sollten Sie einen Antrag auf die sog. existenzsicherneden Leistungen (die „Grundsicherung“) beim Sozialamt stellen. Das sind Leistungen für die „Unterkunft“ (also für das Wohnen bei uns) und die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (also das, was sie zum Leben brauchen, wie z.B. Verpflegung, Bekleidung, Geld für persönliche Anschaffungen, Tabak usw.). Für die Grundsicherung ist das Sozialamt vor Ort zuständig.
  • Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen bekommen Sie von ihrem gesetzlichen Betreuer oder von Angehörigen oder auch bei der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (www.teilhabeberatung.de). Über die Webseite können Sie kostenlos und unverbindlich Fragen stellen und sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe heraussuchen lassen.
  • Sie können hier von unserer Web-Seite für die Beantragung der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ bzw. Grundsicherung eine Aufstellung der Miet- und Verpflegungskosten (Auszug aus dem Wohn- und Betreuungsvertrag) abladen und dem Antrag beifügen. Dann geht es schneller.
  • Nachdem Ihr Antrag auf Eingliederungshilfe vom Sozialamt geprüft und bearbeitet wurde, werden Sie wahrscheinlich zu einem Gespräch eingeladen, in dem Ihr „Hilfebedarf“ besprochen wird. In diesem Gespräch kommt zumeist eine nette Mitarbeiterin oder ein netter Mitarbeiter vom „Amt“ und unterhält sich mit Ihnen darüber, wie es weitegehen soll, wobei Sie Hilfe benötigen und was Sie noch alleine gut hinbekommen. Dieses Gespräch nennt sich „Bedarfsermittlung“ (B.E.Ni.)
  • Danach müssen Sie auf die Entscheidung des Amtes warten.
  • Sobald Sie eine Kostenzusage von Ihrem zuständigen Eingliederungshilfeträger bekommen, können wir sofort ein Aufnahmedatum vereinbaren.

Für die Aufnahme benötigen wir folgende Dinge:

  • Wir brauchen eine Kostenzusage des Eingliederungshilfeträgers gemäß SGB IX (Eingliederungshilfe).
  • Wir benötigen den Bescheid über die Kostenübernahme der existenzsichernden Leistungen (Kosten der Unterkunft und Hilfe zum Lebensunterhalt) vom Grundsicherungsamt.
  • Sie müssen mit unserem Betreuungskonzept und der Hausordnung einverstanden sein.
  • Sie müssen „nüchtern“ bzw. „trocken“ bleiben wollen.
  • Sie müssen „entgiftet“ sein.
  • Sie müssen sich bereit erklären, regelmäßig und aktiv an unserer Tagesstruktur und Beschäftigung teilzunehmen.
  • Sie dürfen keine ansteckende Krankheit nach dem Bundesseuchengesetz haben (z.B. Corona, offene Tuberkulose o.ä.).

Auch wenn das alles jetzt etwas kompliziert klingen mag, ist es letztlich doch sehr leicht. Wir helfen Ihnen.

Alle Informationen, die hier in leicht verständlicher Sprache aufgeschrieben wurden, haben zum Ziel, Ihnen zu helfen. Die Informationen sind natürlich nicht rechtsverbindlich, sondern sind Beispiele und dienen lediglich zur Übersicht. Es mag also im Einzelfall sein, dass ein Kostenträger – anders als in unseren Beispielen beschrieben – für Sie zuständig sein kann.

Das Sozialamt vor Ort kann Ihnen weiterhelfen und Sie sozialhilferechtlich beraten.