Klientel und Kostenträger

Das St. Leo-Stift wurde 1976 als sog. flankierende Einrichtung der ehemaligen niedersächsischen Landeskrankenhäuser „Wehnen“ und „Osnabrück“ geschaffen und wird dementsprechend immer noch mit der Klientel aus den Einzugsgebieten dieser mittlerweile privatisierten Krankenhäuser belegt. Die Vermittlung der potentiellen Bewohner findet aber natürlich auch über Kontakte zu anderen psychiatrischen Kliniken, Betreuern, Suchtberatungsstellen, sozialpsychiatrische Dienste, Wohnheimen, Entwöhnungsstätten oder auch Akutkrankenhäusern statt.

Das St. Leo-Stift ist kein Krankenhaus. Zuständige Kostenträger sind dementsprechend die Träger der Eingliederungshilfe (Sozialämter) und nicht die Krankenkassen. Im St. Leo-Stift kann man nicht entgiften. Wir haben keine Möglichkeit zum klinischen Entzug bzw. zur akuten Entgiftung. Jeder, der zu uns kommen möchte, muss also bereits „frisch entgiftet“ sein.

Aufgenommen werden volljährige Frauen und Männer, die chronisch alkoholabhängig sind (ICD 10: F10.2) und aufgrund der Alkoholkrankheit und den damit verbundenen Störungen nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu gestalten und die alltäglichen Probleme zu meistern. Die Symptome sind vielfältig und haben durchaus unterschiedliche Schweregrade. Letztlich können sich die Betroffenen, die zu uns kommen, aber alle aufgrund der fortgeschrittenen Suchterkrankung nicht mehr eigenständig versorgen und ihr Leben selbstverantwortlich organisieren. Ebenso können sie aufgrund der Chronifizierung eine Veränderung der akuten und (fast immer) bedrohlichen Lebenssituation nicht mehr aus eigener Kraft herbeiführen. Sie sind gefangen in dem bekannten Teufelskreis von Abstinenzversuch – Rückfall – Absturz – Entgiftung – erneuter Abstinenzversuch – erneuter Rückfall – erneuter Absturz – erneute Entgiftung usw. Üblicherweise hat der betroffene Personenkreis bereits mehrere stationäre Entgiftungen ohne langfristigen Abstinenzerfolg durchlaufen und verschiedene erfolglose bzw. unterbrochene Therapieversuche erlebt. Arbeitslosigkeit, ein insgesamt schlechter Allgemeinzustand, Isolation, soziale Vereinsamung, Gefühle von Sinnlosigkeit und Traurigkeit, Angst, Mutlosigkeit, Verlassenheit usw. verstärken diesen Teufelskreis zusätzlich.

Die Bewohner, die aufgenommen werden sollen, müssen jedoch physisch, psychisch und sozial noch eine Gesamtverfassung aufweisen, die eine regelmäßige Teilnahme an den Beschäftigungsangeboten ermöglicht, da diesen im Hinblick auf den geregelten strukturierten Tagesablauf ein hoher Stellenwert zugeschrieben wird.

Entsprechend diesem Konzept können keine Bewerber aufgenommen werden, die dauerhaft pflegebedürftig sind.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf unbestimmte Zeit und ist im Einzelfall mit dem jeweiligen Kostenträger abzustimmen. Kurzzeitige Aufnahmen (< 6 Monate) und Aufnahmen im Sinne einer reinen „Übergangslösung“ (z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit o.ä.) haben erfahrungsgemäß eine sehr ungünstige Prognose und erscheinen daher wenig sinnvoll. Die Menschen, die zu uns kommen, müssen ihr bisheriges Leben tatsächlich verändern wollen. Das „wollen“ spielt die entscheidende Rolle. Dabei können wir helfen. Aber wir sind keine „Notlösung“ bis z.B. eine neue Wohnung gefunden wird, in der einfach weitergetrunken werden kann, weil die alte Wohnung verwahrlost ist oder vom Vermieter gekündigt wurde.

Anders gesagt: Wer obdachlos ist und einfach nur eine Wohnung sucht, in der er so weitermachen kann, wie bislang (trinken, Krankenhaus, Entgiftung, Rückfall, erneuter Krankenhausaufenthalt, erneuter Rückfall usw.), ist bei uns eindeutig falsch. Aber wer verstanden hat, dass er es ohne fremde Hilfe nicht mehr schafft, sich aus dem Teufelskreislauf des Trinkens zu befreien, ist genau richtig im Leo-Stift: Wer sich wirklich helfen lassen sein Leben verändern möchte, dem helfen wir gerne und mit vollem Einsatz.

Wir können folgende Zielgruppen versorgen:
  • Frauen und Männer, die durch ihre Alkoholabhängigkeitserkrankung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft und wesentlich seelisch behindert sind oder aufgrund der seelischen Krankheit von Behinderung bedroht sind,
  • Frauen und Männer, die als Folge der Suchtkrankheit zum Personenkreis der chronisch mehrfach geschädigten Suchtkranken gehören,
  • Frauen und Männer, die aufgrund von gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen als Folge einer Suchterkrankung Unterstützung in den Bereichen „Selbstversorgung“, „Tagesstrukturierung“ und „soziale Integration“ sowie professionelle Hilfen zur Überwindung ihrer physischen, geistig-seelischen, intellektuellen und sozialen Grundstörungen benötigen. Bei dem genannten Hilfebedarf handelt es sich um umfassende, dauerhaft notwendige Hilfen im Rahmen der sozialen und persönlichen Lebensgestaltung, der Tagesstrukturierung, der Beschäftigung und der medizinisch-therapeutischen Hilfen,
  • Frauen und Männer, die dauerhaft an einer akuten Suchtsymptomatik in wechselnder Intensität leiden und dadurch in ihren Fähigkeiten zur Alltagsorganisation beeinträchtigt sind,
  • Frauen und Männer, die in Bezug auf das Angebot des Trägers nicht, nicht mehr oder noch nicht einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durch einen „Reha-Träger“ (z.B. die Rentenversicherugnen) bedürfen.

Wir können leider keine Patienten aufnehmen, die:

  • weiterhin trinken möchten (z.B. das berühmte Feierabend-Bierchen)
  • „geschlossenen“ untergebracht werden müssen (z.B. nach PsychKG),
  • primär an schweren psychischen Erkrankungen leiden,
  • akut suizidal sind,
  • nicht ausreichend mobil für die Ausübung unserer Beschäftigungsangebote sind (z.B. bettlägerig),
  • dauerhaft pflegebedürftig sind,
  • an ansteckenden Krankheiten nach dem BSeuchG leiden,
  • abhängig von illegalen Drogen sind,