Inhalte und Ziele

Das St. Leo-Stift ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe. Die „Eingliederungshilfe“, die in den Sozialgesetzbüchern beschrieben wird, hat primär eine „Auffangfunktion“, die im Nachrang der Sozialhilfe im System der Sozialgesetze begründet ist. Sie umfasst grundsätzlich zwei Aufgabenbereiche:

Zum einen soll eine drohende Behinderung verhütet werden, zum anderen soll eine bereits vorhandene Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder gemildert werden. Hierbei stehen im Vordergrund vor allem, dem Behinderten die Teilnahme am Leben in sozialen Verbänden zu ermöglichen bzw. zu erhalten oder zu erleichtern, ihm die Ausübung einer adäquaten Tätigkeit zu ermöglichen und ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Aufgabe unserer Langzeiteinrichtung für chronisch mehrfach beeinträchtigte, alkoholkranke Menschen ist es also einerseits, unsere Klienten zu befähigen, möglichst weitgehend und dauerhaft am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und andererseits, sie vor weiteren seelischen und körperlichen Schädigungen zu bewahren.

Die Konzeption für das Hilfeangebot ist – neben der Basisversorgung – also auf die Wiederherstellung größtmöglicher Eigenkompetenz bei weitgehend selbständiger Lebensführung ausgerichtet. Die aus dieser Grundidee abgeleiteten Inhalte und Ziele der Einrichtung St. Leo-Stift lassen sich stichpunktartig wie folgt aufzeigen:

  • Verhütung, Milderung oder Beseitigung der krankheits- und behinderungsbedingten Beeinträchtigungen und ihrer Folgen
  • die körperliche Erholung und Verbesserung des Allgemeinzustandes,
  • die psychische und soziale Stabilisierung
  • das Erlernen der Verselbständigung
  • das Erreichen einer möglichst weitgehenden Selbständigkeit (Wohnen, Arbeit, Freizeitgestaltung usw.)
  • das Wiedererlernen einer sinnvollen Tagesstruktur mittels produktiver Tätigkeiten
  • die möglichst eigenständige Lebensführung und Verantwortungsübernahme
  • die Zurückgewinnung der lebenspraktischen Kompetenz
  • die Entwicklung eines Realitätsbewußtseins
  • die Entwicklung von persönlichen Lebensperspektiven
  • die Partizipation am Leben innerhalb von Gemeinschaften
  • der Umgang und die Bewältigung von Situationen, in denen sonst getrunken wurde.

Grundsätzlich basiert das System der Betreuung im St. Leo-Stift aus einer Kombination von verbindlichen Regeln, die im Falle des Verstoßes sanktioniert werden, und Verabredungen bzw. Vereinbarungen, die zwischen dem Personal und den einzelnen Bewohnern getroffen werden. Im Vordergrund der Überlegungen stehen dabei sowohl Gedanken einer Heim-Atmosphäre, die aktiv vom Bewohner mitgestaltet werden kann, als auch ein höchstmögliches Maß an Selbstbestimmung, Respekt und Eigenverantwortlichkeit, die an den Bewohner (zurück)gegeben werden soll.

Wir haben somit auf der einen Seite klare Regeln, die als Orientierung dienen sollen und die Grundlage des Zusammenlebens darstellen. Auf der anderen Seite können diese Grundregeln mit Hilfe von Vereinbarungen dynamisch an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden, ohne dass gegen sie verstoßen wird. In diesem Sinne versuchen wir – wie „draußen“ auch – eine gesunde und vertrauensvolle Basis für ein gemeinsames Leben in Gemeinschaft zu schaffen.