Bewohnervertretung und Heimaufsicht

Gemäß §4 NuWG wirken die Bewohnerinnen und Bewohner durch eine Bewohnervertretung in Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebes wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit.

Selbstverständlich hat auch das St. Leo-Stift eine Bewohnervertretung, die aus 5 von den Bewohnern gewählten Mitgliedern besteht und sich monatlich zur Besprechung trifft, um über Verbesserungen, Ideen von Bewohnern, Vorschläge von Mitarbeitern, Ausflugsziele, Verköstigungswünsche usw. zu diskutieren.

Die Bewohnervertretung bietet zudem Sprechstunden an, in denen Bewohner in „geschützter Runde“ (ohne Personal) Probleme ansprechen können, falls es welche gibt.

Zudem gibt es einen anonymen „Kummerkasten“.

Das Niedersächsiche Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) ist als Behörde nach NuWG für unser Langzeitwohnheim zuständig. Die Fachgruppe SH (Sozialhilfe / Einrichtungen) führt die Heimaufsicht über unsere Wohnanlagen vom Standort Oldenburg aus durch.

Wir arbeiten mit dem Team 3SH6, Moselstr. 1, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-229-0 zusammen.